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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Zivilkammer — Einzelrichter — des Landgerichts Düsseldorf vom September , Az. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer bei ihr genommenen Rentenversicherung geltend. Der Kläger, der die als Assekuranzmakler tätige …… GmbH betreibt, beantragte als Versicherungsnehmer über diese mit Versicherungsantrag vom Mai , für dessen weitere Einzelheiten auf die Anlage K1 Bl. Dieser Versicherungsantrag nimmt hinsichtlich der technischen Daten Bezug auf das dem Versicherungsantrag beigefügte Angebot der Beklagten vom selben Tag, dessen Inhalt sich aus Anlage K2 Bl. GA ergibt. Mai eine monatliche Garantierente in Höhe von DM 1. Eine Änderung des Steuerrechts kann zu einer Verminderung der Beträge führen. Die Beklagte nahm den Versicherungsantrag des Klägers an und übersandte mit Schreiben vom Juni den Versicherungsschein Nr. GA Bezug genommen wird. Für das Versicherungsverhältnis galten die Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung ALB der Beklagten, für deren weitere Einzelheiten auf Anlage B2 Bl. 215 vvg kommentar

215 VVG Kommentar: Einführung und Zusammenfassung

Dem Wortlaut sei eine Beschränkung in personeller Hinsicht nicht ohne weiteres zu entnehmen. Es könne nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Ausschluss juristischer Personen gewollt habe. Vor allem entspreche es insgesamt der Systematik und Zielsetzung des VVG , den Schutz des Versicherungsnehmers grundsätzlich nicht davon abhängig zu machen, ob eine natürliche Person bzw. Das hält rechtlicher Überprüfung stand. Es hat richtig erkannt, dass die nationalen Zuständigkeitsvorschriften hier nicht durch die Regelungen der EuGVVO oder des Luganer Übereinkommens vom Oktober LugÜ verdrängt werden. Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 1. Die internationale Zuständigkeit für die Klage ergibt sich danach mittelbar aus den nationalen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit Senatsurteile vom 8. März aaO Rn. Juni aaO Rn. Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. November BGBl. I seit dem 1. Januar geltendes Recht, das unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses anzuwenden ist aaO Rn.

Praktische Anwendung des 215 VVG Kommentars Die Klage müsste daher in Köln erhoben werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beantragt daraufhin hilfsweise, den Rechtsstreit an das LG Köln zu verweisen.
Rechtliche Auswirkungen des 215 VVG Kommentars Instanzenzug: OLG München Versicherungsnehmerin war die Roswitha Steber Versicherungsvermittlung.

Praktische Anwendung des 215 VVG Kommentars

Die Klage müsste daher in Köln erhoben werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beantragt daraufhin hilfsweise, den Rechtsstreit an das LG Köln zu verweisen. Das LG Potsdam verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an das LG Köln. Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. Ob in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum eine Versicherung geschlossen wird, steht nur teilweise im Ermessen der Wohnungseigentümer:. Der Verwalter kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ohne Weiteres vor einem Gericht vertreten, wenn ein Dritter oder ein Wohnungseigentümer die Gemeinschaft verklagt hat. Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hingegen klagen — so war es im Fall —, muss der Verwalter zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen.

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